Rechtshinweise und Veröffentlichungen gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2016/958

Rechtshinweise und Veröffentlichungen gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2016/958

Folgende Offenlegung erfolgt in Bezug auf alle Empfehlungen der JATOFIN (Web, Print, Video, Audio, Live, Soziale Medien)

Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

Thomas Jansen, Inhaber der Jansen Thomas Finanzanalysen und Anlageempfehlungen, folgend „JATOFIN“ genannt, und verantwortlicher Ersteller sowie Herausgeber von Empfehlungen der JATOFIN (Web, Print, Video, Audio, Live, Soziale Medien) ist Sachverständiger im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 34 Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, da

  • Thomas Jansen wiederholt Anlageentscheidungen zu Finanzinstrumenten vorschlägt und
  • Erfahrungen und Sachkenntnis im Finanzbereich hat.

JATOFIN veröffentlicht Finanzanalysen und Empfehlungen über verschiedene Kanäle (Web, Print, Video, Audio, Live, Soziale Medien):

  • Web > Webseiten wie jatofin.com, investor-guard.com, liveanalyse.com etc..
  • Print > Schriftliche Publikationen wie White Papers, eBooks, Lerninhalte etc.., die ausgedruckt werden können
  • Video > Videobeiträge aller Art wie Webinarausfzeichnungen, Lernvideos etc.., die nicht live veranstaltet werden
  • Audio > Audiobeiträge aller Art wie Podcasts, Einzelbeiträge, Hörbücher etc.., die nicht live veranstaltet werden
  • Live > Video- und Audiobeiträge, die mittels Webinarsoftware live veranstaltet werden, alle Arten von Präsenzveranstaltungen
  • Soziale Medien > Veröffentlichung von allgemeinen Kommentaren, Werbemitteilungen, Verweislinks, Werbung allgemeiner Art in sozialen Medien wie Twitter, Facebook, Instagramm etc.. 


Kapitel II – Erstellung von Empfehlungen

Artikel 2 – Identität der Empfehlungen erstellenden Person

Alle Finanzanalysen und/oder Anlageempfehlungen der JATOFIN (Web, Print, Video, Audio, Live, Soziale Medien) werden erstellt durch:


Artikel 3 – Allgemeine Bedingungen für die objektive Darstellung der Empfehlungen

Maßnahmen der JATOFIN zur Gewährleistung der sachgerechten Erstellung und Darbietung von Empfehlungen

  • Ersteller der Empfehlung wird korrekt angegeben
  • Tatsachen, fremde oder eigene Werturteile sind kenntlich gemacht
  • Die Zuverlässigkeit der Quellen wird periodisch geprüft
  • Erläuterungen und Bewertungsgrundlagen der Empfehlungen sowie ggf. des Anlagehorizonts sind angegeben
  • Jede Empfehlung wird im Hinblick auf Neutralität, Objektivität und Qualität hin intern geprüft
  • a) JATOFIN unterscheidet in allen Finanzanalysen und/oder Anlageempfehlungen, im Folgenden Empfehlungen genannt, deutlich zwischen der Darstellung von objektiven Fakten und der Einbindung persönlicher Einschätzungen und Wertungen. Demnach kann eine Empfehlung eine sachliche Darstellung und/oder eine persönliche Wertung des Erstellers umfassen.
  • b+c) Die wesentliche Informationsquelle für Empfehlungen sind frei verfügbare Preisdaten, die mittels verschiedener Softwareprogramme weiter verarbeitet werden. Die veröffentlichten Charts der verschiedenen Märkte werden mit der Software TradingView Premium sowie MotiveWave Ultimate erstellt. Es werden unterschiedliche Kurs- und Datenquellen genutzt. Jatofin erachtet die verwendeten Informationsquellen als zuverlässig. Störungen, Down-Time etc.. werden in der Compliance erfasst.
  • d) Alle Prognosen, Vorhersagen und angestrebten Kursziele werden klar und unmissverständlich gekennzeichnet. Grundsätzlich unterscheidet jatofin zwischen
  1. Projektionen, die aus dem möglichen Verlauf der eingesetzten Analysemethoden resultieren können. Die Projektionen sind nicht als konkrete Anlageempfehlung zu verstehen, sondern sollen potenzielle Kauf- und Verkaufpunkte/zonen im analysierten Instrument identifizieren.
  2. Konkrete Empfehlungen, die auf Basis der erstellten Analyse veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich um klare Handelsaufträge, die folgende Auftragsinformationen enthalten und im Order-Logbuch > Mattermost festgeschrieben werden:
  • Einstiegskurs
  • Richtung
  • Anzahl
  • Stopp-Kurs-Richtwertempfehlung
  • Möglicher Zielkurs bei algorithmischen Empfehlungen
  • Zeitstempel

Konkrete Empfehlungen gemäß Punkt 2 werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Jede Änderung, die die Empfehlung betrifft wird ebenfalls mit den Auftragsinformationen veröffentlicht und im Order-Logbuch > Mattermost festgeschrieben.

Konkrete Empfehlungen beziehen sich grundsätzlich auf die erstellten Analysen der JATOFIN. Die Auftragsinformation „Anzahl“ unterliegt in diesem Zusammenhang einem konkreten Benchmark-Empfehlungsportfolio, das von JATOFIN geführt wird. Jedes Benchmark-Empfehlungsportfolio verfolgt eigene Ansätze, die sich im Risikomanagement, dem Anlagehorizont sowie den eingesetzten Instrumenten unterscheiden können. Weitere Informationen zu den verschiedenen Benchmark-Empfehlungsportfolio sind in den jeweiligen Produktblättern hinterlegt.

  • e) Alle Empfehlungen sind mit Datums sowie Zeitangabe der Veröffentlichung gekennzeichnet und verfügen über eine eindeutige Identifikationsnummer, unter welcher alle Updates der Empfehlung eingesehen werden können.


Artikel 4 – zusätzliche Bedingungen für die objektive Darstellung von Empfehlungen

(1) b+c) JATOFIN erstellt unabhängige und objektive Finanzanalysen bzw. Empfehlungen. Dabei wird die sog. TMMA (Technische Multi Methoden Analyse, Wortschöpfung des Inhabers Thomas Jansen) umgesetzt. Die TMMA kombiniert verschiedene technische Analysearten. Weitere Informationen zu den allgemeinen Bewertungsgrundlagen sowie entsprechende Literaturhinweise sind auf der Seite Analysemethoden einsehbar.

(1) e) Konkrete Empfehlungen enthalten Auftragsinformationen, die sich auf die Verwaltung von empfohlenen Instrumenten beziehen:

1.) Kauf-Aufträge können als Positionseröffnung (buy to open), als Positionserhöhung (buy to accumulate), als Positionsschließung (buy to close) oder als Positionsreduzierung (buy to reduce) ausgestaltet sein.
2.) Verkauf-Aufträge können als Positionseröffnung (sell to open), als Positionserhöhung (sell to accumulate), als Positionsschließung (sell to close) oder als Positionsreduzierung (sell to reduce) ausgestaltet sein.
3.) Jede Empfehlung wird mit aktuellen Risikorichtwerten in % dargestellt und unterliegt den Allgemeinen Risikoaufklärungen für den Handel mit Finanzterminkontrakten und weiteren Risikoaufklärungen.

(1) f) Hinweise auf die Aktualisierungsintervalle sind im jeweiligen Produktblatt des entsprechenden Benchmark-Portfolios enthalten bzw. werden in regelmäßigen Notifikationen bekannt gegeben.

(1) g) Jede konkrete Empfehlung enthält einen Zeitstempel und zeigt den aktuellen Preis des Instruments zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

(1) i) Eine Auflistung aller konkreten Empfehlungen zu den verschiedenen Finanzinstrumenten steht im Kundenarchiv zur Verfügung. Jede Empfehlung ist mit einer eigenen ID gekennzeichnet.


Artikel 5 – Allgemeine Bedingungen für die Offenlegung von Interessen und Interessenskonflikten

Grundsätzlich existieren bei Thomas Jansen Umstände, Interessen oder Interessenkonflikte, welche die Objektivität der Empfehlungen beeinträchtigen können. Ein typischer Umstand ist z.B., dass der Ersteller selbst oder etwaige verbundene Unternehmen oder nahestehende Personen grds. auch Positionen in den analysierten Finanzinstrumenten halten können. Erfahrungsgemäß kann dieser Umstand die Objektivität der Empfehlung beeinflussen, indem relevante Fakten für eine zur offenen Position gegen läufigen Marktbewegung untergewichtet oder in der Analyse wegfallen.

Ein weiterer Umstand, der die Erstellung von Empfehlungen beeinflussen kann, sind technische Probleme, die bei den verwendeten Softwareprogrammen auftreten können.

Weitere Umstände, welche die Objektivität bzw. Qualität der erstellten Empfehlungen beeinträchtigen können, liegen momentan (per September 2023) nicht vor.


Artikel 6 – Zusätzliche Bedingungen für die Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten

Identifizierte mögliche Interessenkonflikte:

  1. Nichtoffenlegung von etwaigen finanziellen Interessen des Ersteller oder anderer natürlicher oder juristischer Personen
  2. Nichtoffenlegung wesentlicher Beteiligungen an Emittenten oder Finanzinstrumenten
  3. Nichtoffenlegung wesentlicher Beteiligungen von Emittenten oder anderer natürlicher oder juristischer Personen an jatofin
  4. Nichtoffenlegung von Eigengeschäften in mindestens einem der analysierten Finanzinstrumente
  5. Privilgierter Informationsaustausch

Maßnahmen der JATOFIN zum Umgang mit identifizierten und/oder möglichen Interessenkonflikten

Potenzielle Interessenkonflikte werden im Rahmen der Erstellung von Finanzanalysen und Anlageempfehlungen fortwährend identifiziert und in den jeweiligen Publikationen offen gelegt. Kategorisch ausgeschlossene Interessenkonflikte werden in den AGBs vermerkt. Auf diese wird in den jeweiligen Publikationen zusätzlich verwiesen.

Thomas Jansen, ihm nahe stehende Personen oder Unternehmen können auf Basis der erstellten Finanzanalysen und Anlageempfehlungen Eigengeschäfte in den analysierten Finanzinstrumenten vornehmen. Hierüber hat in den Publikationen ein Hinweis zu erfolgen. Auf begründete Anfrage kann der Ersteller detaillierte Informationen zu Nettokauf- oder Nettoverkaufspositionen vorlegen.

JATOFIN bzw. Thomas Jansen als Ersteller und Inhaber bedienen unterschiedliche Kundengruppen und haben hierzu eine Segmentierung vorgenommen.

Unterschieden wird zwischen Privatkunden und intermediären Kunden, die verschiedene Produktvarianten nutzen können.

Um zu verhindern, dass bestimmte Bezieher wie z.B. der Ersteller selbst, ihm nahe stehende Personen oder Unternehmen bevorzugt werden, sind Routinen in der Produktion und Veröffentlichung von Finanzanalysen und Anlageempfehlungen aktiv. Demnach werden konkrete Handelsempfehlungen (Ordertickets, vergl. D4 Anlageempfehlungen) zentral und simultan an alle berechtigen Bezieher versandt und auf eigenen Servern per Logfile mit einem Zeitstempel versehen.

Der Versand erfolgt über Realtime-Software und wird gemäß dem deutschen Datenschutzrecht auf Servern in der BRD betrieben.

Interne Revisoren, Compliance-Beauftragte, Risikomanager und zuständige Aufsichtsbehörden können jeder Zeit mit einem Vollzugriff auf das Kommunikationssystem ausgestattet werden.


Artikel 7 – Weitergabe von Empfehlungen durch den Ersteller

JATOFIN kennzeichnet jede Veröffentlichung (Updates) von Empfehlungen mit ID, Datum und Uhrzeit.

Compliance

JATOFIN hat Maßnahmen ergriffen, um die Qualität und Objektivität gemäß der Regularien zu sichern. JATOFIN wird dabei durch die Rechtsanwaltskanzlei Graf Praschma, Heß und Rottloff Rechtsanwaltgesellschaft mbH unterstützt.

Verantwortlicher Ersteller und Herausgeber:

Thomas Jansen
Inhaber Jansen Thomas Finanzanalysen und Anlageempfehlungen
Impressum

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
www.bafin.de
Fon: 0228 / 4108 – 0
Fax: 0228 / 4108 – 1550